Neue Info zur Feinstaubplakette

Seit November 2013 gilt die Umweltplakette als HU-relevanter Prüfpunkt. Vom "geringen Mangel" bis zur Verweigerung der Plakette ist alles möglich
Vor rund sieben Jahren wurden aufgrund der EU-Feinstaubrichtlinien die Umweltzonen in Stadtgebieten eingeführt.
Jetzt müssen die Prüfer bei der HU die Umweltplakette genau unter die Lupe nehmen. So gilt seit 13. November 2013 ein unlesbares Kennzeichen auf dem Aufkleber als geringer Mangel bei der HU.
Stimmt die Plakette überhaupt nicht mit der Emissionsklasse des Autos überein, klebt beispielsweise unrechtmäßig ein grüner statt eines roten Aufklebers in der Windschutzscheibe, ist dies künftig ein gravierender Mangel. Dann wird auch die HU-Prüfplakette verweigert.
Spezialfahrzeuge, wie Oldtimer mit einem H-Kennzeichen oder landwirtschaftliche Maschinen, bleiben weiterhin von der Verordnung ausgenommen und dürfen Umweltzonen ohne Feinstaub-Plakette durchfahren.
Die richtige Einstufung des Fahrzeuges erfolgt über den Emissions-Schlüssel in den Fahrzeugpapieren. Diesen kann z. B. die Polizei jederzeit über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZE-VIS) des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufen.
Laut aktuellem Bußgeldkatalog müssen Fahrzeughalter mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn sie ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt werden.